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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Einzelunternehmens EDV-SOS24, Ing. Michael Brandner

Es ist unser Bestreben, mit unseren Kunden eng zusammenzuarbeiten und das Vertrauen, das diese uns durch die Auftragserteilung entgegenbringen, durch erstklassige Qualität der Dienstleistungen und Waren zu rechtfertigen. Wir sehen in unseren Kunden unsere Geschäftsfreunde und verstehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen als gemeinsame Basis für eine klare Abwicklung der Aufträge.


1. Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen EDV-SOS24 und ihren Kunden (Auftraggeber) für alle Geschäfte, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andere Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (Auftraggeber) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn EDV-SOS24 diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Angebote/Bestellungen/Aufträge
Alle Angebote von EDV-SOS24 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden. Bestellungen/Aufträge des Kunden können schriftlich, per Telefax oder telefonisch erfolgen. Alle Aufträge/Bestellungen des Kunden sind für EDV-SOS24 nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von EDV-SOS24 schriftlich bestätigt werden und verpflichten EDV-SOS24 nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.

3. Preise
Mangels abweichender Regelung gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise It. Preisliste der EDV-SOS24 bzw. die vom jeweiligen Lieferanten von EDV-Komponenten empfohlenen Endkundenverkaufspreise. Sämtliche von EDV-SOS24 angeführten Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer, sonstiger Abgaben, Steuern und Gebühren. Wir sind berechtigt, die Preise und Nebenkosten jederzeit abzuändern, wenn sich der Marktpreis der vertragsgegenständlichen Ware verändert, solange die Ware nicht ausgeliefert wurde oder unser Kunde noch keine Zahlung geleistet hat. Gewährte Rabatte werden bei Zahlungsverzug, Eröffnung des Konkurs-, Ausgleichs- oder Reorganisationsverfahrens des Käufers hinfällig und sind wir dies falls berechtigt, unsere Listenpreise geltend zu machen. Allfällig zu entrichtende Gebühren nach dem Gebührengesetz trägt der Auftraggeber, Spesen, wie Versandkosten, Fahrt-, Zeit- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Bei Aufträgen, die die Lieferung mehrerer EDV-Komponenten oder die Erbringung mehrerer Dienstleistungen umfasst, ist EDV-SOS24 berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen. Bei Teilrechnungen gelten die für den gesamten Auftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen analog.

4. Änderungen von Preisen
EDV-SOS24 kann das bei Dauerschuldverhältnissen periodisch verrechenbare Entgelt mit Wirkung für die folgende Verrechnungsperiode mit dreimonatiger Vorankündigung ändern, sofern nicht eine andere Art der Wertsicherung vereinbart ist. Dies gilt aber nicht für schon gelieferte oder versandte Teile des Vertragsgegenstandes sowie für bereits erbrachte Leistungen. Einmalige Preise können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Dies gilt nicht für schon gelieferte oder versandte Teile des Vertragsgegenstandes sowie für bereits erbrachte Leistungen.

5. Zahlungsbedingungen
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt - ohne jeden Abzug - auf das von der EDV-SOS24 angegebene Konto zu erfolgen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen jedweder Art - ausgenommen rechtskräftig zuerkannte Forderungen - gegen Forderungen von EDV-SOS24 aufzurechnen.

6. Zahlungsverzug
Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist EDV-SOS24 für die Zeit des Verzuges von der Leistung befreit. Außerdem schuldet der Auftraggeber EDV-SOS24 Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sowie den Ersatz von Mahnspesen und der Kosten außergerichtlicher Verfolgung von Ansprüchen.

7. Änderungen der Vertragsbestimmungen
EDV-SOS24 wird den Auftraggeber von einer geplanten Änderung von Vertragsbestimmungen (ausgenommen Preisänderungen; siehe Punkt 5 der AGB) mindestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten schriftlich benachrichtigen. Ist der Auftraggeber mit der beabsichtigten Änderung nicht einverstanden, wird er dies EDV-SOS24 spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitteilen. Andernfalls tritt die Änderung zum geplanten Wirksamkeitstermin in Kraft.

8. Eigentumsvorbehalt
EDV-SOS24 behält sich bis zur vollständigen Bezahlung ihrer Forderungen aus dem Vertrag alle Rechte an den von EDV-SOS24 gelieferten EDV-Komponenten vor. Ebenso bleiben die für Testzwecke gelieferten Komponenten und die während einer Reparatur zur Verfügung gestellten Ersatzgeräte oder Ersatzteile Eigentum von EDV-SOS24. Zahlt der Auftraggeber mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst mit Einlösung dieser Papiere als vollständig bezahlt. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten für die ordnungsgemäße Lagerung und Instandhaltung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden EDV-Komponenten zu sorgen und wird diese - soweit tunlich - gegen ortsübliche Gefahren angemessen versichern. Wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Auftraggeber seine Zahlungen an EDV-SOS24 faktisch eingestellt hat oder seine Gläubiger an ihn wegen eines außergerichtlichen Vergleiches herantreten, ist EDV-SOS24 berechtigt, unter Aufrechterhaltung der Verträge des Vortrages die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Komponenten zu verlangen und den weiteren Gebrauch zu untersagen.

9. Ausschluss der Zurückbehaltung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Das Recht des Auftraggebers, Zahlungen wegen Unsicherheit gemäß § 1052 Satz 2 ABGB zurückzuhalten, wird dadurch nicht berührt.

10. Liefertermine
Liefertermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Sollte ein vereinbarter Liefertermin dennoch überschritten werden, so kann der Kunde unter Setzung einer angemessenen, wenigstens 30tägigen Nachfrist vom Vertrag bezüglich der vom Verzug betroffenen Komponenten zurücktreten, sofern ihn an der Überschreitung des Liefertermins kein Verschulden trifft. EDV-SOS24 kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Lieferung aus nicht von EDV-SOS24 zu vertretenden Gründen unmöglich wird. Im Fall eines aus vorstehenden Gründen erfolgten Rücktrittes vom Vertrag hat EDV-SOS24 bereits empfangene Anzahlungen zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch EDV-SOS24 möglich. Wenn EDV-SOS24 der Auftragsstornierung zustimmt, kann EDV-SOS24 neben den erbrachten Leistungen und Kosten auch eine Stornogebühr in der Hohe von 20 % des gesamten Auftragswertes verrechnen.

11. Höhere Gewalt
EDV-SOS24 ist nicht verantwortlich und von der Leistung befreit, wenn sie ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von Umständen nicht nachkommen kann, die EDV-SOS24 nicht zu vertreten hat. Als solche Umstände gelten insbesondere Streiks, Kriegsereignisse im Land einer Produktionsstätte oder in einem Land, durch das die EDV-Komponenten transportiert werden sollen. Störungsbehebungen und Leistungen, die aufgrund von Fällen höherer Gewalt im Bereich des Auftraggebers nötig werden, sind durch Pauschalentgelte nicht gedeckt und werden extra berechnet.

12. Gewährleistung
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, leistet EDV-SOS24 Gewähr, dass die gelieferten EDV-Komponenten/Leistungen zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung den in den Produktbeschreibungen definierten Eigenschaften entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit gegenüber der Produktbeschreibung aufheben oder mindern. Eine geringfügige Minderung/unwesentlicher Mangel bleibt außer Betracht. Der Auftraggeber wird festgestellte Fehler dokumentieren und unverzüglich schriftlich der EDV-SOS24 melden. EDV-SOS24 wird in erster Linie durch Verbesserung, gegebenenfalls auch durch Austausch einer mangelhaften Komponente, gewährleisten. Die Verbesserung erfolgt durch Fehlerbeseitigung oder dadurch, dass EDV-SOS24 Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden oder das Auftreten eines Fehlers zu umgehen. Der Auftraggeber kann die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Minderung des Entgeltes nur insoweit und nur dann verlangen, wenn die gegebenenfalls mehrfache Verbesserung des Fehlers trotz einer schriftlich gesetzten mindestens 30tägigen Nachfrist endgültig fehlschlägt. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate, beginnend mit der Lieferung der EDV-Komponenten bzw. mit der Beendigung der Dienstleistung. Die Gewährleistung schließt Leistungen für außerhalb der Republik Österreich installierte Komponenten nicht ein. Die EDV-SOS24 übernimmt überdies keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung sowie auf ungeeignete klimatische und technische Bedingungen zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber bzw. Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der EDV-SOS24 Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vornimmt oder vornehmen lässt. Die Behebung von allfällig dadurch verursachten Mängeln erfolgt gegen gesonderte Verrechnung. Der Auftraggeber verzichtet auf die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums.

13. Haftung und Schadenersatz
EDV-SOS24 leistet nur für die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden Schadenersatz. Die Haftung der EDV-SOS24 für sämtliche Ansprüche des Auftraggebers ist unabhängig von deren Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt auf 25% des Auftragswertes, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Auftragswert ist bei Kaufverträgen und anderen Zielschuldverhältnissen das Entgelt für die Lieferung derjenigen EDV-Komponente, die den Schaden verursacht hat oder Gegenstand des Anspruches ist oder in direkter Beziehung dazu steht. Bei Service- oder Mietverträgen oder anderen Dauerschuldverhältnissen ist der Auftragswert das letzte jährliche Entgelt für diejenige EDV-Komponente, die den Schaden verursacht hat oder Gegenstand des Anspruches ist oder in direkter Beziehung dazu steht.Die Beschränkung gilt nicht für Personenschäden. Eine allenfalls aufgrund zwingenden Rechts bestehende verschuldensunabhängige Haftung ist betraglich mit den in dieser Bestimmung angeführten Höchstgrenze limitiert. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt EDV-SOS24 in keinem Fall die Haftung für untypische Schäden, reine Vermögensschäden, Verlust oder Beschädigung aufgezeichneter Daten, für unmittelbare Schäden und Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber. EDV-SOS24 haftet jedenfalls nur insoweit, als Versicherungsschutz über dessen Betriebshaftpflichtversicherung gegeben ist. EDV-SOS24 haftet keinesfalls für solche Schäden, die vermieden worden wären, wenn der Auftraggeber seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung nachgekommen wäre, oder wenn der Auftraggeber die von EDV-SOS24 erteilten Ratschläge und Gefahrenhinweise beachtet hätte.

14. Datenschutz und Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien sind zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der anderen Vertragspartei verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter zur Einhaltung der Bestimmungen des § 20 DSG.

15. Verjährung
Ansprüche aus diesem Vertrag können von beiden Vertragsteilen nur innerhalb von drei Jahren ab ihrer Entstehung geltend gemacht werden. Dessen ungeachtet verjähren allfällige auf Mängel beruhende Schadensersatzansprüche mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist.

16. Vergabe von Subaufträgen
EDV-SOS24 behält sich vor, bei Bedarf Subunternehmer mit der Durchführung der Verpflichtungen von EDV-SOS24 aus diesem Vertrag zu beauftragen, EDV-SOS24 wird dem Auftraggeber die herangezogenen Subunternehmer bekanntgeben.

17. Auslegungsregeln
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so wird hierdurch der übrige Vertragsinhalt nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den ursprünglichen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages miteinander in Widerspruch stehen, so geht die speziellere Bestimmung der allgemeineren vor.

18. Schriftform
Dieser Vertrag enthält die vollständigen Abmachungen der Parteien. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform.

19. Form von Mitteilungen
Mitteilungen nach diesem Vertrag erfolgen - soweit im Einzelfall nicht anders geregelt - schriftlich oder per Telefax. Mängelrügen, Rücktritt vom Vertrag und Kündigungen erfolgen eingeschrieben mit firmenmäßiger Zeichnung.

20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für die Vertragsbeziehung zu Verbrauchern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Vertragsbestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht Für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Kitzbühel als vereinbart.

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